Patien­ten­in­for­ma­tio­nen zur Folge­kos­ten­ver­si­che­rung safe4beauty

Bei medizi­ni­schen Behand­lun­gen oder Eingrif­fen kann es immer zu Kompli­ka­tio­nen kommen, für die Sie oder Ihr Arzt nichts können. Der Erfolg einer Schön­heits­ope­ra­tion hängt von Fakto­ren wie einer guten Planung, den Fähig­kei­ten des Opera­teurs und der Reaktion sowie den Heilungs­kräf­ten Ihres Körpers ab. Sind dennoch Nachbe­hand­lun­gen oder Korrek­tur­ein­griffe nötig, sorgt safe4beauty dafür, dass Sie die entste­hen­den Folge­kos­ten nicht selbst zahlen müssen.

Als Patient müssen Sie nach der Novel­lie­rung des Gesund­heits­re­form­ge­set­zes ab dem 01.04.2007 die Nachbe­hand­lungs­kos­ten einer außer­halb des Leistungs­ka­ta­logs der gesetz­li­chen Kranken­kas­sen durch­ge­führ­ten Opera­tion selbst tragen.

Abgesi­chert durch safe4beauty können Sie Ihre Schön­heits­ope­ra­tion frei von finan­zi­el­len Sorgen und mit einer Absiche­rung von bis zu 300.000 Euro planen. Die Folge­kos­ten­ver­si­che­rung ist bereits ab 69 Euro im Jahr für unsere Patien­ten erhält­lich.

Die Kondi­tio­nen im Überblick:

  • Versi­che­rungs­dauer: 365 Tage ab Opera­ti­ons­tag
  • Versi­che­rungs­prä­mie: ab 69 Euro als Einmal­bei­trag (abhän­gig von Opera­ti­ons­art und der gewünsch­ten Laufzeit)
  • Versi­che­rungs­höhe: max. 300.000 Euro

Ihre Vorteile mit der Folge­kos­ten­ver­si­che­rung safe4beauty:

  • safe4beauty schließt die seit dem 01.04.2007 entstan­dene versi­che­rungs­tech­ni­sche Lücke (§ 52 Abs. 2 SGB V — Gesund­heits­re­form­ge­setz) für gesetz­lich und teilweise auch privat kranken­ver­si­cherte.
  • Die kosten­güns­tige Versi­che­rungs­prä­mie gewähr­leis­tet eine ausrei­chende Deckungs­summe von EUR 300.000 je versi­cher­tem Eingriff und nimmt Ihnen damit eventu­elle Sorgen hinsicht­lich mögli­cher wirtschaft­li­cher Folgen.
  • Der Versi­che­rungs­schutz ist äußerst schnell und unkom­pli­ziert unter www.safe4beauty.com zu erhal­ten.
  • sorgt im Falle von Kompli­ka­tio­nen für eine flexi­ble, einfa­che und unbüro­kra­ti­sche Abwick­lung des Versi­che­rungs­falls

Was zahlt die Folge­kos­ten­ver­si­che­rung mit safe4beauty?

safe4beauty zahlt die Rückfor­de­rungs­an­sprü­che der Kranken­kasse für Kosten einer medizi­nisch notwen­di­gen Heilbe­hand­lung, d.h. einer Opera­tion, einer Unter­su­chung und/ oder einer ambulan­ten Behand­lung, die aufgrund einer Kompli­ka­tion nach einer medizi­nisch nicht indizier­ten ästhe­ti­schen Opera­tion entste­hen. Im Leistungs­fall erstat­ten der Versi­che­rer Ihnen die Rückzah­lungs­for­de­rung der Kranken­kasse bis maximal jedoch 300.000 Euro für alle Kompli­ka­tio­nen, die auf den versi­cher­ten Eingriff zurück­zu­füh­ren sind. Erfah­ren Sie mehr zu safe4beauty: Info-Flyer als PDF herun­ter­la­den

Wie schließe ich safe4beauty ab?

Die Versi­che­rung ist einfach und schnell online unter safe4beauty.com abzuschlie­ßen. Sie erhal­ten nach erfolg­rei­chem Abschluss alle notwen­di­gen Versi­che­rungs­un­ter­la­gen umgehend per E‑Mail zugestellt.
Zur optima­len Vorbe­rei­tung, füllen Sie gerne schon vorab Ihre Patien­ten­er­klä­rung aus: Patien­ten­er­klä­rung als PDF herun­ter­la­den

Die Versi­che­rungs­prä­mie wird einma­lig per SEPA-Lastschrift­man­dat von Ihrem angege­be­nen Bankkonto einge­zo­gen.

Für ein persön­li­ches Gespräch oder bei weite­ren Fragen wenden Sie sich gerne direkt an safe4beauty:

safe4beauty
4beauty digital GmbH
Tel.: 0221 / 297 70 750
Fax: 0221 / 297 70 751
E‑Mail: kontakt@safe4beauty.com

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